Für den Fall einer schweren Krankheit oder eines Unfalls vorsorgen – Schützen Sie Ihr Vermögen.
Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder starke Demenz können dazu führen, nicht mehr selbst über das eigene Schicksal entscheiden zu können. Für diese Fälle sollten Sie vorsorgen: Schriftliche Verfügungen können sicher stellen, dass andere Menschen in Ihrem Sinne entscheiden. Sie können wählen: Patientenverfügung, Vorsorge- vollmacht, Betreuungsverfügung. Liegt keine solche Verfügung vor, entscheiden in Zweifelsfällen die Vormundschaftsgerichte.
Denken Sie dran: Mit solch einer immateriellen Lebensvorsorge legen Sie auch fest, wer über Ihr Vermögen verfügen kann. Sind Sie infolge von Gehirntod, Koma oder Altersdemenz geschäftsunfähig, muss ein Amtsrichter überprüfen, ob eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung vorliegt. Ist dies nicht der Fall, wird von ihm ein Betreuer eingesetzt, der dann die Vollmacht über das Gesamtvermögen des Patienten erlangt!
Patientenverfügung
Eine eindeutig abgefasste schriftliche Willenserklärung ist für Ärzte, Angehörige oder andere mögliche Entscheidungsträger bindend. Die Patientenverfügung muss sich auf eine konkrete Situation beziehen und klar formuliert sein, zum Beispiel: „Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist ...“. Es darf kein Zweifel bestehen, dass der Wunsch wirklich so geäußert wurde, daher sollte die Verfügung handschriftlich nieder gelegt werden. Der Hausarzt kann Sie dazu beraten und mit der eigenen Unterschrift bestätigen, Sie über Sinn und Bedeutung einer Patientenverfügung sowie zu anstehenden Krankheiten und deren möglichen Verlauf aufgeklärt zu haben.
Außerdem ist es wichtig, dass die Patientenverfügung sicher aufbewahrt und spätestens aller zwei Jahre überprüft wird.
Vorsorgevollmacht
Die Patientenverfügung macht es den nächsten Angehörigen leichter, in einer schwierigen Gewissenslage zu entscheiden. Fehlen Angehörige oder möchte man die Verantwortung lieber Lebensgefährten oder Freunden übertragen, sollte man eine Vorsorgevollmacht erteilen. Damit bestimmt man eine Vertrauensperson, wenn man selbst nicht mehr handlungsfähig ist. Man kann auch mehrere Personen für verschiedene Belange bestimmen – wer sich beispielsweise um den Haushalt kümmert und wer die Finanzen ordnen soll. Beachten Sie, dass Bankvollmachten separat auszufüllen sind und Grundstücksverfügungen stets notariell beurkundet werden müssen.
Eine Vorsorgebevollmächtigter kann die Angelegenheiten des Betroffenen unbürokratisch und ohne dauernde Rücksprache mit dem Gericht erledigen.
Betreuungsverfügung
Kennt man niemanden, der diese umfassende Verantwortung übernehmen soll, kann man in einer Betreuungsverfügung eine oder mehrere Personen nennen, von denen man im Notfall betreut werden möchte. Das Vormundschaftsgericht muss sich bei seiner Auswahl geeigneter Personen nach diesem Wunsch richten. Gibt es keine Vorschläge, überprüft das Gericht zuerst im Familien- und Freundeskreis, ob sich jemand eignet, ansonsten wird ein Berufsbetreuer bestellt.
Wie sorgen Sie dafür, dass Ihre Willenserklärung gefunden wird?
- Aus einem Notfallausweis können Helfer ersehen, wer benachrichtigt werden muss, ob eine Patientenverfügung vorliegt und wo sie zu finden ist.
- Eine Kopie der Patientenverfügung kann man immer bei sich tragen, weitere bei Vertrauenspersonen hinterlegen.
- Hausarzt, Anwalt, Bank oder bspw. die „Deutsche Verfügungszentrale AG“ sind gute Adressen, um Verfügungen zu hinterlegen.
Unfall, schwere Krankheit, Altersdemenz - Wer zahlt die Kosten und wie lange?
Zunächst zahlt die Krankenkasse (max. 78 Wochen) bis der Pflegefall festgestellt wird, dann zahlt die Pflegeversicherung in Höhe der festgestellten Pflegestufe. (Die Kosten für einen Koma-Patienten liegen bei 4.000 Euro monatlich, der Satz der Pflegestufe 3 liegt monatlich bei 1.432 Euro) Beim Kostenausgleich wird erst einmal das Einkommen und Vermögen des Patienten verbraucht, dann müssen die Verwandten zahlen (Ehegatten- und Verwandtenun-terhalt), erst dann übernimmt das Sozialamt die Kosten.
Wenn Sie weiterführende Fragen haben, beraten wir Sie gern ausführlicher zu diesem Thema.
